Sonderurlaub Hochzeit | Anspruch | § 616 BGB | Kind | Eltern
Sonderurlaub Hochzeit - Wer hat Anspruch nach § 616 BGB?
Die eigene Hochzeit markiert einen großen Wendepunkt im Leben – emotional, organisatorisch und oft auch ganz praktisch. Viele möchten diesen Tag ohne Stress und Arbeitspflichten feiern. Deshalb gewähren manche Arbeitgeber Sonderurlaub – also bezahlte freie Tage rund um die Hochzeit. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und wie sieht es bei nahen Angehörigen oder Trauzeugen aus? In diesem Beitrag erfährst du, wann dir Sonderurlaub zusteht – und wann auch Eltern, Kinder, Geschwister oder Freunde frei bekommen können.
Sonderurlaub zur eigenen Hochzeit – das steht dir zu
Die eigene Hochzeit gehört zu den kostbarsten Momenten im Leben – ein Tag voller Vorfreude, Liebe und großer Emotionen. Damit du diesen besonderen Tag nicht zwischen Termindruck und Alltagsstress verbringen musst, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Sonderurlaub.
Denn bei besonderen Lebensereignissen, wie der Geburt eines Kindes, eines Todesfalls, eines Umzugs oder eben einer Eheschließung, sieht das Arbeitsrecht unter bestimmten Bedingungen eine bezahlte Freistellung vor. Das bedeutet: Du musst nicht auf deine wertvollen Urlaubstage verzichten oder gar unbezahlten Urlaub nehmen, sondern bekommst Raum für das, was wirklich zählt.
Ob du tatsächlich Anspruch auf Sonderurlaub hast und wie dieser geregelt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die rechtliche Grundlage für euren Sonderurlaub
Das Recht auf Sonderurlaub ist in §616 BGB geregelt. Demnach muss der Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub gewähren, wenn der Arbeitnehmer “für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird”. Daraus ergibt sich in der allgemeinen Rechtsprechung, dass ein Arbeitnehmer rechtlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen hat, diese werden nicht genauer definiert, weshalb stets eine einzelfallbezogene Beurteilung nötig ist. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil im Jahre 1983 entschieden, dass die eigene Hochzeit ein solches familiäres Ereignis darstellt.
Gut zu wissen: Auch wenn du noch Auszubildender bist, hast du einen Anspruch auf Sonderurlaub.
Die Dauer der Freistellung wird in dem Paragraphen ebenfalls nicht direkt geregelt, vorgegeben ist lediglich eine Verhinderung von “verhältnismäßig nicht erheblicher Zeit”. Das ermöglicht eine einzelfallbezogene Beurteilung, an welcher sich die Dauer der Freistellung ausrichtet. Die Freistellung muss nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ereignis stehen, du bekommst also nur für die Tage des Ereignisses frei, nicht davor oder danach. In der Regel erhältst du für deine Hochzeit ein bis drei Tage Sonderurlaub.
Was ist Sonderurlaub und wann darfst du diesen in Anspruch nehmen?
Unter Sonderurlaub wird eine besondere Form der Freistellung von der Arbeit verstanden – unabhängig vom regulären Erholungsurlaub. Anders als beim Erholungsurlaub handelt es sich bei dieser um keinen gesetzlich festgelegten Begriff.
Ein möglicher rechtlicher Anhaltspunkt ist §616 BGB. Dieser regelt, dass Arbeitnehmende aus persönlichen und unverschuldeten Gründen für einen “verhältnismäßig nicht erheblichen” Zeitraum weiterhin Lohn erhalten können, auch wenn sie kurzfristig der Arbeit fernbleiben.
Zu diesen Gründen gehört auch eine Hochzeit, das verschafft dir beim Antrag auf Sonderurlaub durchaus Spielraum.
Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen bei der Planung berücksichtigen
Einen Tag frei zur Hochzeit, toll! Aber Vorsicht: In vielen Arbeitsverträgen wird die Anwendbarkeit des §616 BGB eingeschränkt oder manchmal sogar erweitert! Sollte das Thema Sonderurlaub dort konkret geregelt sein, gelten diese Regeln als maßgeblich. Schau daher unbedingt auf deine Arbeits-, Betriebs- oder Tarifverträge, bevor du einen Antrag stellst, um dich über alle Gegebenheiten zu informieren.
In tarifgebundenen Betrieben gelten oft spezielle Freistellungsregelungen, unter dem Stichwort “Arbeitsbefreiung” findest du ausdrücklich formulierte Fälle, zu denen du frei bekommen kannst.
Im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber das Recht auf bezahlte Freistellung jedoch auch ausschließen. In diesem Fall musst du für deinen Hochzeitstag Urlaub nehmen oder unbezahlten Sonderurlaub absprechen. Ein pauschales Verbot jeglichen Sonderurlaubs ist in der Regel jedoch selten und unwirksam.
Gut zu wissen: Dein Arbeitgeber muss Sonderurlaub gewähren, wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst. Er könnte deinen Antrag dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Beamte und Sonderurlaub – Das solltest du beachten
Wenn du oder dein Partner verbeamtet ist, sieht die Sache etwas kniffliger aus, denn im öffentlichen Dienst gibt es keine spezielle Regelung. In diesen Tarifverträgen bzw. Verordnungen gibt es kein explizites Sonderurlaubsrecht für die Hochzeit:
- der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- der Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- die Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte
- der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
Das lässt jedoch Raum für Interpretation offen! Sprich mit deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung. Sicher findet Ihr eine individuelle Lösung.
Sonderurlaub: Das gilt es zu beachten
- Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für bezahlten Sonderurlaub zur Hochzeit – der Einzelfall zählt.
- Das BGB erlaubt eine bezahlte Freistellung aus persönlichen oder familiären Gründen.
- Auch Hochzeiten können ein Anlass für Sonderurlaub sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Tarif- oder Arbeitsverträge können dieses wertvolle Privileg unter Umständen einschränken.
- Ist der Anspruch gegeben, darf euer Arbeitgeber nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
So beantragst du Sonderurlaub richtig – ohne Stress vorm großen Tag
Damit du den Hochzeitstag wirklich genießen kannst, sollte der Antrag auf Sonderurlaub rechtzeitig und gut vorbereitet gestellt werden. Je besser die Planung, desto größer die Chance, dass dein Arbeitgeber zustimmt – ganz ohne bürokratischen Stress in der heißen Phase. Mit diesen Tipps klappt die Beantragung reibungslos:
Schritt 1: Frühzeitige Kommunikation mit deinem Arbeitgeber
Noch bevor du einen offiziellen Antrag stellst, lohnt sich das persönliche Gespräch. Sobald der Hochzeitstermin feststeht, solltest du deine Vorgesetzten oder die Personalabteilung informieren – idealerweise im direkten Austausch. So kannst du erklären, wann die Trauung stattfindet, wie viele Tage du freigestellt werden möchtest und warum du dir Sonderurlaub erhoffst. Eine offene, freundliche Kommunikation schafft Vertrauen und erhöht die Chancen auf Zustimmung.
Tipp: Halte nach dem Gespräch deine Bitte zusätzlich schriftlich fest – idealerweise in Form eines kurzen Antrags per E-Mail oder Formular.
Schritt 2: Schriftlicher Antrag & Nachweise – so geht’s richtig
Auch wenn du das Gespräch schon gesucht hast: Reiche deinen Antrag auf Sonderurlaub unbedingt schriftlich ein. Das sorgt für klare Absprachen und gibt dir im Zweifel mehr Sicherheit.
Je nach Arbeitgeber kann zusätzlich ein Nachweis verlangt werden – etwa ein offizielles Schreiben vom Standesamt, aus dem das Hochzeitsdatum und eure Namen hervorgehen.
Muster Anschreiben: So stellt Ihr euren Antrag auf Sonderurlaub
Betreff: Antrag auf Sonderurlaub zur Hochzeit
Sehr geehrte Frau Muster,
wie bereits persönlich besprochen, werden meine Partnerin und ich am 28. August 2025 auf Kreta heiraten. Es ist ein besonderer Tag, auf den wir uns sehr freuen.
Aus diesem Anlass bitte ich Sie, mir für diesen Tag Sonderurlaub gemäß unserer Betriebsvereinbarung zu gewähren. Direkt im Anschluss beginne ich meinen dreiwöchigen Erholungsurlaub.
Mir ist bewusst, dass eine längere Abwesenheit gut abgestimmt sein sollte. Deshalb komme ich frühzeitig auf Sie zu und bin gern bereit, alles Nötige zu besprechen, damit die Abläufe im Team reibungslos funktionieren.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und freue mich über eine kurze schriftliche Rückmeldung zur Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Schritt 3: Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein – oft hilft ein offenes Gespräch, um doch noch zu einer Lösung zu kommen. Frag freundlich nach den Gründen: Liegt es am Zeitpunkt? An Personalmangel? Oder daran, dass Sonderurlaub grundsätzlich nicht vorgesehen ist?
Bleibt dabei sachlich und verständnisvoll – und bringt eigene Ideen mit: Könntet ihr stattdessen regulären Urlaub nehmen? Einen anderen Kollegen einspringen lassen? Arbeitszeit vor- oder nacharbeiten?
Tipp: Auch auf rechtlicher Ebene könnt ihr argumentieren. Verweist zum Beispiel auf § 616 BGB, der eine bezahlte Freistellung bei „verhältnismäßig nicht erheblicher Zeit“ erlaubt – was viele Gerichte bei einer standesamtlichen Trauung so sehen. Wichtig: Diese Regelung kann durch Arbeits- oder Tarifverträge ausgeschlossen sein. Prüft also, was genau in euren Verträgen steht.
Und wenn ihr allein nicht weiterkommt: Zieht den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft hinzu. Sie können vermitteln oder euch bei der Einschätzung der Lage unterstützen.
Starke Argumente für deinen Sonderurlaub
- Emotionaler Ausnahmefall: Die eigene Hochzeit ist ein einmaliges Ereignis – Arbeitgeber zeigen hier oft Kulanz, wenn man rechtzeitig und offen kommuniziert.
- § 616 BGB als Rechtsgrundlage: Falls im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen, kann dieser Paragraf eine bezahlte Freistellung bei wichtigen Anlässen ermöglichen.
- Gute Planung = geringe Belastung: Wer frühzeitig beantragt, Übergaben organisiert und Vertretungen klärt, zeigt Einsatz – und erleichtert die Entscheidung.
Sonderurlaub zur Hochzeit von Verwandten
Nicht nur die eigene Trauung kann ein Grund für Sonderurlaub sein – auch die Hochzeit enger Familienangehöriger wird häufig als persönlicher Ausnahmefall anerkannt. Laut § 616 BGB kann eine bezahlte Freistellung gewährt werden, wenn es sich um einen „nicht erheblichen Zeitraum“ und einen wichtigen persönlichen Anlass handelt. Dazu zählt in vielen Fällen auch die Hochzeit von:
- eigenen Kindern
- Eltern oder Stiefeltern
- Geschwistern
Ob du tatsächlich Sonderurlaub bekommst, hängt allerdings stark von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Manche Tarifverträge – vor allem im öffentlichen Dienst oder im kirchlichen Bereich – sehen für diese Fälle ausdrücklich einen Tag bezahlte Freistellung vor. Ist das bei dir nicht geregelt, entscheidet dein Arbeitgeber nach eigenem Ermessen. Eine freundliche Anfrage lohnt sich in jedem Fall.
Auch besondere Ehejubiläen, wie die Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit deiner Eltern, können ein Anlass für einen Tag Sonderurlaub sein – vor allem, wenn die Feier auf einen Werktag fällt. Entscheidend ist, dass du frühzeitig kommunizierst und den familiären Bezug klar machst.
Sonderurlaub als Hochzeitsgast – was möglich ist und was nicht
Als Gast bei einer Hochzeit freigestellt zu werden, ist grundsätzlich schwieriger – denn dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Das heißt: Weder das BGB noch Tarifverträge sehen automatisch Sonderurlaub für Hochzeitsgäste vor. Ob du trotzdem frei bekommst, hängt von deinem Arbeitgeber und deinem persönlichen Verhältnis zum Brautpaar ab.
Gut zu wissen: Wenn du eine besondere Rolle übernimmst – zum Beispiel als Trauzeuge, Brautjungfer oder Zeremonienmeister – kannst du bei deinem Arbeitgeber mit dem zusätzlichen Aufwand argumentieren. Einige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen erkennen solche Rollen an und gewähren in Einzelfällen Sonderurlaub.
Was du tun kannst:
- Schau in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag: Manche enthalten Sonderregelungen für familiäre Anlässe oder besondere Ehrenfunktionen.
- Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber – offene Kommunikation erhöht die Chancen auf Kulanz.
- Kläre Alternativen wie Urlaub, Überstundenabbau oder flexible Arbeitszeiten.
Fazit: Die Teilnahme an einer Hochzeit lässt sich oft organisieren – aber du brauchst in den meisten Fällen eine individuelle Lösung und etwas Verhandlungsgeschick.
Damit du auf einen Blick siehst, wer bei welcher Art von Hochzeit mit Sonderurlaub rechnen kann, haben wir die wichtigsten Personengruppen und Regelungen hier übersichtlich für dich zusammengefasst:
Personengruppe | Vertragl. Regelung | eigene Hochzeit | von Angehörigen |
---|---|---|---|
Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD / TV‑L) | § 29 TVöD/TV-L: keine Regelung zur Heirat; § 28: Sonderurlaub aus „wichtigem Grund“ möglich | Kein Anspruch, aber max. 3 Tage auf Antrag | In der Regel kein Anspruch (Ermessenssache) |
Beamte (Bund & Länder) | SUrlV: Hochzeit nicht geregelt; Freistellung auf Antrag und Ermessen | Kein Anspruch, aber ggf. unbezahlt möglich | Nur ausnahmsweise (z. B. bei Familienpflichten) |
Angestellte in der Privatwirtschaft | BGB § 616 + ggf. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung | Oft 1 Tag bei eigener Hochzeit | Je nach Tarifvertrag: teilweise 1 Tag für Kinder/Eltern |
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FAQs – Häufig gestellte Fragen
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub zur eigenen Hochzeit?
Grundsätzlich sieht § 616 BGB Sonderurlaub für persönliche Ereignisse wie die eigene Hochzeit vor. Aber: In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen ist diese Regelung ausgeschlossen oder individuell angepasst. Schau also unbedingt in deine Unterlagen – und sprich offen mit deinem Arbeitgeber.
Bekomme ich auch Sonderurlaub zur Silber- oder Goldhochzeit meiner Eltern?
Solche Ehejubiläen zählen oft als besonderer familiärer Anlass. Viele Arbeitgeber zeigen hier Kulanz und gewähren einen Tag Sonderurlaub – vor allem, wenn die Feier auf einen Wochentag fällt. Garantiert ist das aber nicht.
Wie viele Tage Sonderurlaub sind bei einer Hochzeit üblich?
Üblich sind 1 bis 3 Tage – je nach Branche, Vertrag oder betrieblicher Regelung. Manche erhalten nur den Tag der standesamtlichen Trauung, andere auch freie Tage für die Feier oder die Anreise.
Kann mein Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub ablehnen?
Ja, das ist möglich – besonders wenn Sonderurlaub im Vertrag ausgeschlossen ist oder dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Mit einem guten Gespräch und flexiblen Lösungen (z. B. Urlaub statt Sonderurlaub) findest du aber oft eine Alternative.
Zählen die Flitterwochen zum Sonderurlaub dazu?
Nein. Flitterwochen fallen in der Regel unter deinen normalen Erholungsurlaub. Der Sonderurlaub bezieht sich nur auf den Hochzeitstag selbst – alles darüber hinaus musst du regulär beantragen.

Miriam Glöckner
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