Die aktuelle Covid-19-Lage erschwert das Reisen in jeder Hinsicht. Regelmäßig werden neue Reisewarnungen ausgesprochen und es scheint euch vielleicht ebenfalls unsicher, wohin die Hochzeitsreise für euch überhaupt gehen kann. Wir versprechen euch: Es gibt einen Weg. Und diesen finden wir gern mit euch gemeinsam. Es gibt einige Aspekte, die auch jetzt für eure gemeinsamen Flitterwochen sprechen. Spart mit uns Geld, indem ihr euch bereits schon jetzt günstige Konditionen sichert. Wir unterbreiten euch ein Top-Angebot, auf das ihr sowohl im Zeitraum von Covid-19 als auch danach zurückgreifen könnt.
Nutzt die Chance und werdet mit einsamen Stränden belohnt! Malediven, Seychellen & Co. – besucht die sonst von Touristen überfluteten Gebiete in ungestörter Zweisamkeit und ganz ohne zusätzliches Risiko.
Beginnt, das Gute in der Nähe zu entdecken! Es muss nicht immer das Flugzeug sein – bereist Deutschland und Europa ganz flexibel mit dem Auto und vermeidet somit öffentliche Verkehrsmittel.
Aktuell werden keine Hochrisikogebiete ausgewiesen.
Die schönsten Flitterwochen-Ziele
Unsere Reiseanbieter haben spezielle Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen getroffen, damit ihr weiterhin bedenkenlos und sicher verreisen könnt.
Dazu zählen unter anderem:
Welche Services während eurer Reise garantiert sind, könnt ihr bei uns erfragen. Wir geben euch Auskunft darüber, welche Maßnahmen vor Ort getroffen werden, sodass ihr mit einem sicheren Gefühl eure Flitterwochen oder Hochzeitsreise antreten könnt.
Wenn ihr noch mehr wissen wollt:
Für höchste Sicherheit von Gästen und Personal im Hotel sorgt das Drei-Phasen-Konzept. Ziel ist es dabei, in erster Linie euch als Reisegästen einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen. Es unterstützt die Hotelpartner weltweit mit einem detaillierten Präventionskonzept nach dem Corona-Lockdown und auch darüber hinaus. Das sogenannte Drei-Phasen-Konzept wird stets an das pandemische Geschehen in der jeweiligen Region angepasst.
Dieses Konzept sieht folgende Phasen vor:
Selbstverständlich wird die Entwicklung der Lage regelmäßig und intensiv beobachtet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst. Außerdem erfolgen fortlaufende Sonderkontrollen durch das Analytik-Labor. Die Sicherheit der Reisegäste und der Beschäftigten am Reiseziel stehen dabei immer an oberster Stelle.
Die weltweite Infektionslage zu Covid-19 ist auch zwei Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie noch sehr dynamisch. Viele Länder haben bereits mehrere „Wellen“ durchlebt und verbessern ihre Hygienekonzepte immer weiter, um neue Ausbrüche gezielter zu verhindern oder einzudämmen. Gleichzeitig schreiten die Impfungen vor allem in den USA und Europa schnell voran und in vielen Ländern sind die Infektionszahlen inzwischen sehr niedrig.
Seit dem 1. Oktober 2020 betrachtet die Bundesregierung jedes Land der Welt differenziert nach dem Niveau der dort herrschenden Corona-Infektionszahlen. Seit dem 1. August 2021 wurden die Abstufungen der Reiseregionen neu unterteilt. Diese Änderung wurde aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren Virusvarianten (insbes. der Delta-Variante und der Omikron-Variante) vorgenommen. In Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut werden die Länder, die als Risikogebiete eingestuft werden, seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Gruppen unterteilt: Hochrisiko- (bisher: Hochinzidenzgebiete) und Virusvariantengebiete. Außerdem gilt ab diesem Datum eine generelle Nachweispflicht. Ab 12 Jahren muss jede nach Deutschland ein- oder zurückreisende Person, unabhängig davon ob sie sich in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat oder nicht, grundsätzlich über einen aktuellen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Dies wird an den Flughäfen flächendeckend und über andere Einreisewege stichprobenartig kontrolliert.
Kriterien sind zum Beispiel:
Ob ein Land als Hochrisikogebiet eingestuft wird, ist für Reisende vor allem deshalb wichtig, weil dann entsprechende Regelungen zur Quarantäne nach der Rückkehr in Kraft treten.
Risikogebiete | Nicht ausgewiesene Gebiete | |||
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Virusvarianten-Gebiete | Hochrisikogebiete | |||
Definition | Verbreitungs- gebiete für Virusmutationen, welche in Deutschland nicht verbreitet sind und besorgniserregende Eigenschaften aufweisen (kein oder geringerer Impfschutz, erhöhte Sterblichkeit, usw. |
Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen (regelmäßige 7-Tagesinzidenz von über 100), Gebiete mit hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit, Gebiete mit hoher Hospitalisierung, Gebiete mit geringen Testzahlen und hoher Positivitätsrate, usw. | geringes Infektions-geschehen | |
Eingestufte Länder/ Regionen
(Stand März 2022) |
Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete. | Seit dem 3. März 2022 gilt die dritte Corona-Einreiseverordnung. Im Gegensatz zu den vorherigen Varianten ist bei der mittlerweile vorwiegend auftretenden Omikron-Variante die Fähigkeit, eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend. Deshalb gibt es aktuell keine Hochrisikogebiete mehr. Denn die Einstufung als solches soll denjenigen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz mit einer Coronavirus-Variante mit höherer Virulenz (vor allem krankmachende Eigenschaften) herrscht.
Da das Infektionsgeschehen weiterhin sehr dynamisch ist, kann es dazu kommen, dass kurzfristig neue Hochrisisko- oder Virusvariantengebiete ausgewiesen werden. |
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Regeln für Reisende | Generelle Nachweispflicht für alle Einreisenden unmittelbar bei Einreise (Negativ-Test, Impfnachweis oder Genesenennachweis; ausgenommen Kinder unter 12 Jahren) | |||
Offizielle Reisewarnung gilt; digitale Einreiseanmeldung bei Reisen in Risikogebiete in den letzten 10 Tagen (Ausnahme: Durchreise ohne Zwischenaufenthalt oder Grenzverkehr mit Aufenthalt unter 24 Stunden) | ||||
Quarantänepflicht 14 Tage, keine Verkürzung möglich, direktes Beförderungsverbot für Zug, Bus, Schiff und Flug; | Quarantänepflicht 10 Tage, Ausnahmen: Übermittlung eines Genesenen- oder Impfnachweises, “Freitestung“ durch Negativtest nach frühestens 7 Tagen möglich (Ausnahme: Kinder und Jugendliche in Kita, Schule etc. als Kontaktpersonen → Freitestung nach 5 Tagen); Ende der Absonderung 5 Tage nach Einreise für Personen zwischen 6-12 Jahren oder durch Übermittlung des Testnachweises; Keine Quarantäne für Kontaktpersonen mit Boosterimpfung oder mit vollständiger Impfung oder Corona-Infektion in den letzten drei Monaten |
keine Quarantänepflicht | ||
Testnachweis unmittelbar bei Einreise oder vor Beförderung (Genesenen- oder Impfnachweis unzureichend) | Test-, Genesenen- oder Impfnachweis unmittelbar bei Einreise oder vor Beförderung; Beendigung der Quarantäne für Geimpfte und Genesene ab Zeitpunkt der Übermittlung des Impf- oder Genesenennachweises über das Einreiseportal; Keine Quarantäne bei Übermittlung vor Einreise | Test-, Genesenen- oder Impfnachweis unmittelbar bei Einreise oder vor Beförderung |
Zwar gibt es inzwischen auch neue Virusvarianten, die deutlich infektiöser sind und vor denen die aktuellen Impfstoffe eventuell weniger gut schützen. Dennoch hat die Bundesregierung auf der Grundlage medizinischer Empfehlungen Erleichterungen und Ausnahmen für Personen beschlossen, die entweder vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder die die Krankheit durchgemacht haben und genesen sind.
Am 1. August 2021 hat die Bundesregierung die neue Coronavirus-Einreiseverordnung verabschiedet (hier der genaue Text der Verordnung). Daneben ist die Rückreise aus mittlerweile sehr vielen Ländern nun ohne Quarantäne, nur mit einem negativen Test möglich. Das bedeutet eine große Erleichterung des Reiseverkehrs und gute Nachrichten für den Sommerurlaub!
Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen erhalten dabei weitgehende Erleichterungen. Sie müssen dafür nachweisen können, dass sie vor mehr als 14 Tagen alle vorgeschriebenen Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Vakzin (Biontech/Pfizer, Astra Zeneca, Moderna oder Johnson & Johnson) erhalten haben.
Wer bereits an Corona erkrankt war und genesen ist, wird ab sofort mit geimpften Personen gleichgestellt (Bedingung: Die Erkrankung liegt maximal 3 Monate zurück und man legt einen höchstens 28 Tage alten PCR-Test vor). Beide Gruppen müssen nun keinen negativen Test mehr, sondern lediglich einen Genesenen- oder Impfnachweis vorweisen, um ihre Gesundheit bei der Aus- und Einreise zu belegen.
Das gilt übrigens nicht nur für Reisen, sondern auch in Geschäften, Museen oder beim Friseur.
Diese Regelung gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen Reiseländern. Dort entfallen für Geimpfte und Genesene ebenfalls eventuelle Test- oder Quarantänepflichten bei der Einreise. Grundlegende Hygienevorschriften wie das Tragen einer Maske gelten jedoch weiterhin für alle!
Neu seit dem 3. März 2022 sind diese Regeln:
Ebenfalls eine große Erleichterung: Die zehntägige Quarantäne nach Reisen in Hochrisikogebiete entfällt für alle, die vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind – und kann nach mindestens 5 Tagen beendet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt ein negativer Test vorliegt. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht in Quarantäne. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren können die Quarantäne nach 5 Tagen mittels negativem Coronatest verlassen.
Eine Ausnahme bilden allerdings weiterhin die Virusvariantengebiete! Nach Reisen in diese Gebiete, muss zwingend ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, Impf- und Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Weiterhin muss jeder für 14 Tage in Quarantäne bleiben, ein vorzeitiges „Freitesten“ ist nicht möglich. Es gilt außerdem ein Beförderungsverbot. Weiterhin gilt bei Einreisen aus Virusvarianten- oder Hochrisikogebieten die Pflicht für eine Digitale Einreiseanmeldung.
Diese Einreisevorschriften sind durch die neue Coronavirus-Verordnung nun bundesweit einheitlich geregelt.
Wer nach Deutschland, egal auf welchem Weg zurückkehrt, der muss vor dem Antritt der Rückreise oder bei Einreise generell einen negativen Test, Genesenen- oder Impfnachweis vorweisen.
Als gültiger Test wird ein Antigentest, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test angesehen. An vielen Urlaubszielen wollen Reiseveranstalter deshalb mobile Testteams anbieten, um Reisenden die Tests flexibel vor der Abreise zu ermöglichen.
Für geimpfte (und genesene) Reisende wird Urlaub durch die neuen Regelungen deutlich einfacher. Ende Juni soll außerdem der EU-Gesundheitspass in Deutschland eingeführt werden. Diese App, die auch als Grüner Pass oder EU Health Pass bezeichnet wird, speichert Testergebnisse, Impfbelege und Genesungsnachweise. Außerdem enthält sie eine Schnittstelle zu den Impfzentren und den kassenärztlichen Vereinigungen, damit die Nachweise elektronisch erfolgen können.
Das EU-Zertifikat zu erhalten Sie nach der zweiten Impfung mit einem in der EU zugelassene Vakzin vom Impfzentrum oder Impfarzt. Für den digitalen Impfausweis benötigen Sie ein Smartphone (Android oder iOS), mit dem Sie das Impfzertifikat in der App CovPass oder der Corona-Warn-App herunterladen. Um beweisen zu können, dass der digitale Impfpass Ihnen gehört, sollten Sie stets einen Reisepass oder Personalausweis bereithalten. Genesene sollen sich zukünftig auch per Zertifikat ausweisen können. Diesbezüglich sind jedoch noch nicht alle Details geklärt.
Für Reisen innerhalb der EU gelten für vollständig genesene und geimpfte Menschen dann nur noch in Ausnahmefällen – etwa wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen – Quarantäne-Einschränkungen.
Welche Erleichterungen Besitzern des „grünen Zertifikats“ noch zukommen, entscheiden die jeweiligen Länder.
Bis dahin akzeptieren viele Urlaubsländer ersatzweise auch den gelben Impfpass, zusammen mit den entsprechenden Nachweis-Schreiben der Impfzentren. Das Datum der Impfung und der ärztliche Stempel müssen dafür klar erkennbar sein.
“Wir sind DAS Online-Reisebüro für Hochzeitsreisen und Flitterwochen. Unsere Passion sind ferne Orte und fremde Kulturen. Auch für euch finden wir gerne euer perfektes Reiseziel und organisieren eine unvergessliche Reise!”