Inhaltsverzeichnis

Flitterwochen trotz Corona - Reiseziele & Angebote 2023

Flitterwochen trotz Corona in Deutschland & im Ausland Reiseziele & Angebote 2023

Die aktuelle Covid-19-Lage erschwert das Reisen in jeder Hinsicht. Regelmäßig werden neue Reisewarnungen ausgesprochen und es scheint euch vielleicht ebenfalls unsicher, wohin die Hochzeitsreise für euch überhaupt gehen kann. Wir versprechen euch: Es gibt einen Weg. Und diesen finden wir gern mit euch gemeinsam. Es gibt einige Aspekte, die auch jetzt für eure gemeinsamen Flitterwochen sprechen. Spart mit uns Geld, indem ihr euch bereits schon jetzt günstige Konditionen sichert. Wir unterbreiten euch ein Top-Angebot, auf das ihr sowohl im Zeitraum von Covid-19 als auch danach zurückgreifen könnt.

Flitterwochen trotz Corona

 

Eure Vorteile

Nutzt die Chance und werdet mit einsamen Stränden belohnt! Malediven, Seychellen & Co. – besucht die sonst von Touristen überfluteten Gebiete in ungestörter Zweisamkeit und ganz ohne zusätzliches Risiko.

Beginnt, das Gute in der Nähe zu entdecken! Es muss nicht immer das Flugzeug sein – bereist Deutschland und Europa ganz flexibel mit dem Auto und vermeidet somit öffentliche Verkehrsmittel.

 

Diese Länder weisen momentan ein geringes Infektionsgeschehen auf:

 

Diese Länder zählen momentan zu den Hochrisikogebieten:

Aktuell werden keine Hochrisikogebiete ausgewiesen.

Die schönsten Flitterwochen-Ziele

 

Was wir garantieren

Sicheres Reisen ist möglich

Unsere Reiseanbieter haben spezielle Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen getroffen, damit ihr weiterhin bedenkenlos und sicher verreisen könnt.

Dazu zählen unter anderem:

  • Präventionskonzepte durch Reiseanbieter und andere Akteure der Reisekette (v. a. Airports, Airlines und Hotels)
  • Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in allen Phasen der Reise
  • Sicherstellung der Gesundheitsstandards in den Urlaubsregionen
  • Austausch mit nationalen und internationalen Behörden, Sachverständigen, wissenschaftlichen Experten und Leistungsträgern
  • Absicherungen für Pauschalreisegäste (u. a. „Sicher-Super-Sorglos-Paket“)
  • Information der Reisenden und intensive Betreuung vor Ort
  • Betreuung durch den Reiseleiterservice in den jeweiligen Hotels
  • 24/7-Erreichbarkeit des Reiseleiterteams im Zielgebiet

 

Wir sind für euch da

Welche Services während eurer Reise garantiert sind, könnt ihr bei uns erfragen. Wir geben euch Auskunft darüber, welche Maßnahmen vor Ort getroffen werden, sodass ihr mit einem sicheren Gefühl eure Flitterwochen oder Hochzeitsreise antreten könnt.

Wenn ihr noch mehr wissen wollt:

 

Sicherheit vor Ort

Präventionskonzepte in Hotels

Für höchste Sicherheit von Gästen und Personal im Hotel sorgt das Drei-Phasen-Konzept. Ziel ist es dabei, in erster Linie euch als Reisegästen einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen. Es unterstützt die Hotelpartner weltweit mit einem detaillierten Präventionskonzept nach dem Corona-Lockdown und auch darüber hinaus. Das sogenannte Drei-Phasen-Konzept wird stets an das pandemische Geschehen in der jeweiligen Region angepasst.

Dieses Konzept sieht folgende Phasen vor:

  1. Phase: Erstellung eines hotelspezifischen Präventionsplans. Dazu gehören auch Mitarbeiter-Schulungen und die Notfallorganisation. Der Hotelier prüft, ob er die Vorgaben der WHO, der EU und der nationalen Regierung für eine Wiedereröffnung des Hotels erfüllt. Nach einer Reisewarnung werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
  2. Phase: Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Infektionen werden umgesetzt. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in sensiblen öffentlichen Bereichen wie Restaurant, Spa und Fitnesscenter.
  3. Phase: Der Hotelier erstellt sein Kontrollsystem mit einem Monitoring, Kommunikationskonzept und einer regelmäßigen Anpassung der Maßnahmen, sodass sichergestellt werden kann, dass die Maßnahmen auch dauerhaft greifen.

Flitterwochen trotz Corona

 

Intensive Maßnahmenkontrolle

Selbstverständlich wird die Entwicklung der Lage regelmäßig und intensiv beobachtet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst. Außerdem erfolgen fortlaufende Sonderkontrollen durch das Analytik-Labor. Die Sicherheit der Reisegäste und der Beschäftigten am Reiseziel stehen dabei immer an oberster Stelle.

 

Welche Urlaubsländer sind Risikogebiete?

Die weltweite Infektionslage zu Covid-19 ist auch zwei Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie noch sehr dynamisch. Viele Länder haben bereits mehrere „Wellen“ durchlebt und verbessern ihre Hygienekonzepte immer weiter, um neue Ausbrüche gezielter zu verhindern oder einzudämmen. Gleichzeitig schreiten die Impfungen vor allem in den USA und Europa schnell voran und in vielen Ländern sind die Infektionszahlen inzwischen sehr niedrig.

Seit dem 1. Oktober 2020 betrachtet die Bundesregierung jedes Land der Welt differenziert nach dem Niveau der dort herrschenden Corona-Infektionszahlen. Seit dem 1. August 2021 wurden die Abstufungen der Reiseregionen neu unterteilt. Diese Änderung wurde aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren Virusvarianten (insbes. der Delta-Variante und der Omikron-Variante) vorgenommen. In Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut werden die Länder, die als Risikogebiete eingestuft werden, seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Gruppen unterteilt: Hochrisiko- (bisher: Hochinzidenzgebiete) und Virusvariantengebiete. Außerdem gilt ab diesem Datum eine generelle Nachweispflicht. Ab 12 Jahren muss jede nach Deutschland ein- oder zurückreisende Person, unabhängig davon ob sie sich in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat oder nicht, grundsätzlich über einen aktuellen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Dies wird an den Flughäfen flächendeckend und über andere Einreisewege stichprobenartig kontrolliert.

Kriterien sind zum Beispiel:

  • im Land vorhandene Ausbreitungsgeschwindigkeit
  • hohe Hospitalisierungsrate
  • geringe Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate
  • nicht ausreichend vorhandene oder verlässliche epidemiologische Daten

Ob ein Land als Hochrisikogebiet eingestuft wird, ist für Reisende vor allem deshalb wichtig, weil dann entsprechende Regelungen zur Quarantäne nach der Rückkehr in Kraft treten.

 

Risikogebiete Nicht ausgewiesene Gebiete
Virusvarianten-Gebiete Hochrisikogebiete
Definition Verbreitungs-
gebiete für Virusmutationen, welche in Deutschland nicht verbreitet sind und besorgniserregende Eigenschaften aufweisen (kein oder geringerer Impfschutz, erhöhte Sterblichkeit, usw.
Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen (regelmäßige 7-Tagesinzidenz von über 100), Gebiete mit hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit, Gebiete mit hoher Hospitalisierung, Gebiete mit geringen Testzahlen und hoher Positivitätsrate, usw. geringes Infektions-geschehen
Eingestufte Länder/ Regionen

(Stand März 2022)

Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete. Seit dem 3. März 2022 gilt die dritte Corona-Einreiseverordnung. Im Gegensatz zu den vorherigen Varianten ist bei der mittlerweile vorwiegend auftretenden Omikron-Variante die Fähigkeit, eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend. Deshalb gibt es aktuell keine Hochrisikogebiete mehr. Denn die Einstufung als solches soll denjenigen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz mit einer Coronavirus-Variante mit höherer Virulenz (vor allem krankmachende Eigenschaften) herrscht.

Da das Infektionsgeschehen weiterhin sehr dynamisch ist, kann es dazu kommen, dass kurzfristig neue Hochrisisko- oder Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.

Regeln für Reisende Generelle Nachweispflicht für alle Einreisenden unmittelbar bei Einreise (Negativ-Test, Impfnachweis oder Genesenennachweis; ausgenommen Kinder unter 12 Jahren)
Offizielle Reisewarnung gilt; digitale Einreiseanmeldung bei Reisen in Risikogebiete in den letzten 10 Tagen (Ausnahme: Durchreise ohne Zwischenaufenthalt oder Grenzverkehr mit Aufenthalt unter 24 Stunden)
Quarantänepflicht 14 Tage, keine Verkürzung möglich, direktes Beförderungsverbot für Zug, Bus, Schiff und Flug; Quarantänepflicht 10 Tage, Ausnahmen: Übermittlung eines Genesenen- oder Impfnachweises, “Freitestung“ durch Negativtest nach frühestens 7 Tagen möglich (Ausnahme: Kinder und Jugendliche in Kita, Schule etc. als Kontaktpersonen → Freitestung nach 5 Tagen); Ende der Absonderung 5 Tage nach Einreise für Personen zwischen 6-12 Jahren oder durch Übermittlung des Testnachweises;
Keine Quarantäne für Kontaktpersonen mit Boosterimpfung oder mit vollständiger Impfung oder Corona-Infektion in den letzten drei Monaten
keine Quarantänepflicht
Testnachweis unmittelbar bei Einreise oder vor Beförderung (Genesenen- oder Impfnachweis unzureichend) Test-, Genesenen- oder Impfnachweis unmittelbar bei Einreise oder vor Beförderung; Beendigung der Quarantäne für Geimpfte und Genesene ab Zeitpunkt der Übermittlung des Impf- oder Genesenennachweises über das Einreiseportal; Keine Quarantäne bei Übermittlung vor Einreise Test-, Genesenen- oder Impfnachweis unmittelbar bei Einreise oder vor Beförderung

 

Neue Corona-Einreiseverordnung: mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene!

Zwar gibt es inzwischen auch neue Virusvarianten, die deutlich infektiöser sind und vor denen die aktuellen Impfstoffe eventuell weniger gut schützen. Dennoch hat die Bundesregierung auf der Grundlage medizinischer Empfehlungen Erleichterungen und Ausnahmen für Personen beschlossen, die entweder vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder die die Krankheit durchgemacht haben und genesen sind.

Am 1. August 2021 hat die Bundesregierung die neue Coronavirus-Einreiseverordnung verabschiedet (hier der genaue Text der Verordnung). Daneben ist die Rückreise aus mittlerweile sehr vielen Ländern nun ohne Quarantäne, nur mit einem negativen Test möglich. Das bedeutet eine große Erleichterung des Reiseverkehrs und gute Nachrichten für den Sommerurlaub!

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen erhalten dabei weitgehende Erleichterungen. Sie müssen dafür nachweisen können, dass sie vor mehr als 14 Tagen alle vorgeschriebenen Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Vakzin (Biontech/Pfizer, Astra Zeneca, Moderna oder Johnson & Johnson) erhalten haben.

Wer bereits an Corona erkrankt war und genesen ist, wird ab sofort mit geimpften Personen gleichgestellt (Bedingung: Die Erkrankung liegt maximal 3 Monate zurück und man legt einen höchstens 28 Tage alten PCR-Test vor). Beide Gruppen müssen nun keinen negativen Test mehr, sondern lediglich einen Genesenen- oder Impfnachweis vorweisen, um ihre Gesundheit bei der Aus- und Einreise zu belegen.

Das gilt übrigens nicht nur für Reisen, sondern auch in Geschäften, Museen oder beim Friseur.

Diese Regelung gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen Reiseländern. Dort entfallen für Geimpfte und Genesene ebenfalls eventuelle Test- oder Quarantänepflichten bei der Einreise. Grundlegende Hygienevorschriften wie das Tragen einer Maske gelten jedoch weiterhin für alle!

Neu seit dem 3. März 2022 sind diese Regeln:

  • Alle Einreisenden, egal ob ihr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreist, sind verpflichtet, bei der Einreise einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Coronainfektion vorzulegen (mittels Impf-, Test- oder Genesenennachweis).
  • Weiterhin Testpflicht nach Aufenthalt in Virusvariantengebiet
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit

Ebenfalls eine große Erleichterung: Die zehntägige Quarantäne nach Reisen in Hochrisikogebiete entfällt für alle, die vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind – und kann nach mindestens 5 Tagen beendet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt ein negativer Test vorliegt. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht in Quarantäne. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren können die Quarantäne nach 5 Tagen mittels negativem Coronatest verlassen.

Eine Ausnahme bilden allerdings weiterhin die Virusvariantengebiete! Nach Reisen in diese Gebiete, muss zwingend ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, Impf- und Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Weiterhin muss jeder für 14 Tage in Quarantäne bleiben, ein vorzeitiges „Freitesten“ ist nicht möglich. Es gilt außerdem ein Beförderungsverbot. Weiterhin gilt bei Einreisen aus Virusvarianten- oder Hochrisikogebieten die Pflicht für eine Digitale Einreiseanmeldung.

Diese Einreisevorschriften sind durch die neue Coronavirus-Verordnung nun bundesweit einheitlich geregelt.

 

Neue generelle Nachweispflicht

Wer nach Deutschland, egal auf welchem Weg zurückkehrt, der muss vor dem Antritt der Rückreise oder bei Einreise generell einen negativen Test, Genesenen- oder Impfnachweis vorweisen.

Flitterwochen in Deutschland

Als gültiger Test wird ein Antigentest, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test angesehen. An vielen Urlaubszielen wollen Reiseveranstalter deshalb mobile Testteams anbieten, um Reisenden die Tests flexibel vor der Abreise zu ermöglichen.

 

Das digitale EU-Impfzertifikat ist da!

Für geimpfte (und genesene) Reisende wird Urlaub durch die neuen Regelungen deutlich einfacher. Ende Juni soll außerdem der EU-Gesundheitspass in Deutschland eingeführt werden. Diese App, die auch als Grüner Pass oder EU Health Pass bezeichnet wird, speichert Testergebnisse, Impfbelege und Genesungsnachweise. Außerdem enthält sie eine Schnittstelle zu den Impfzentren und den kassenärztlichen Vereinigungen, damit die Nachweise elektronisch erfolgen können.

Das EU-Zertifikat zu erhalten Sie nach der zweiten Impfung mit einem in der EU zugelassene Vakzin vom Impfzentrum oder Impfarzt. Für den digitalen Impfausweis benötigen Sie ein Smartphone (Android oder iOS), mit dem Sie das Impfzertifikat in der App CovPass oder der Corona-Warn-App herunterladen. Um beweisen zu können, dass der digitale Impfpass Ihnen gehört, sollten Sie stets einen Reisepass oder Personalausweis bereithalten. Genesene sollen sich zukünftig auch per Zertifikat ausweisen können. Diesbezüglich sind jedoch noch nicht alle Details geklärt.
Für Reisen innerhalb der EU gelten für vollständig genesene und geimpfte Menschen dann nur noch in Ausnahmefällen – etwa wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen – Quarantäne-Einschränkungen.

Welche Erleichterungen Besitzern des „grünen Zertifikats“ noch zukommen, entscheiden die jeweiligen Länder.

Bis dahin akzeptieren viele Urlaubsländer ersatzweise auch den gelben Impfpass, zusammen mit den entsprechenden Nachweis-Schreiben der Impfzentren. Das Datum der Impfung und der ärztliche Stempel müssen dafür klar erkennbar sein.

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auch während der Corona-Pandemie könnt ihr (Flug-)Pauschalreisen buchen. Derzeit werden vom RKI keine Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete aufgelistet. Deshalb sind Reisen mittlerweile wesentlich unkomplizierter geworden. Viele Länder Europas haben ihre Grenzen geöffnet und lassen sich flexibel mit dem Auto oder per Flugzeug erreichen. Mit umfassenden Präventions- und Hygienekonzepten an öffentlichen Plätzen, in Transportmitteln und in den Hotels seid ihr auf der sicheren Seite. Sprecht uns einfach an – gemeinsam finden wir ein passendes Traumreiseziel für eure Flitterwochen. Keine Sorge: Ihr könnt eure Buchung bis 15 Tage oder sogar bis 7 Tage vor der Abreise kostenfrei stornieren oder umbuchen, dank der zubuchbaren Flex-Optionen der Reiseveranstalter.
Touristische Übernachtungen sind nun in ganz Deutschland wieder nahezu uneingeschränkt möglich. Am 19. März 2022 ist die Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Bis zum 02. April gab es eine Übergangsfrist für die Maßnahmen, die von fast allen Bundesländern genutzt wurde. Seit dem 03. April sind die meisten Schutzmaßnahmen außer Kraft getreten. So könnt ihr wieder jedes Hotel, jede Ferienwohnung oder Campingplatz in Deutschland besuchen und eure Flitterwochen verbringen. Eine Ausnahme bei den Schutzmaßnahmen bildet allerdings die Maskenpflicht. So müsst ihr in öffentlichen Räumen und Fluren des Hotels weiterhin eine Maske tragen. Es können zudem strengere lokal begrenzte Regeln gelten, wenn es die Infektionslage vor Ort erfordert. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Landesregierungen. Kommt am besten direkt auf uns zu und besprecht eure Vorstellungen mit uns gemeinsam. Wir finden eine geeignete Lösung ohne Risiko.
Ja, ihr könnt eure Flitterwochen in Griechenland verbringen. Ihr könnt ins Land einreisen, sofern ihr bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweist, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ihr vollständig geimpft bzw. genesen seid und dies nachweisen könnt. Ebenso könnt ihr einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in deutscher, englischer, französischer, italienischer, griechischer, spanischer oder russischer Sprache vorlegen. Diese Regelungen gelten für alle Personen ab 5 Jahren. Eine Quarantäne ist für Flugreisende aus EU-Staaten nicht erforderlich. Außerdem müsst ihr euch bis spätestens 24 Stunden vor eurer Einreise online registrieren über das „Passenger Locator Form“. Beim Check-in zeigt ihr dann den QR-Code vor, den ihr automatisch per Mail bekommt. Auch für die Fähren oder Inlandsflüge ist ein Negativ-Test oder ein Impfnachweis nötig. Bei eurer Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Deutschland ist mit der neuen Corona-Einreiseverordnung seit 01. August 2021 grundsätzlich eine Quarantäne verpflichtend. Erwachsene müssen sich demnach für 10 Tage und Kinder unter 12 Jahren für 5 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Soweit ihr genesen oder geimpft seid, müsst ihr die Quarantäne nicht antreten. Hierfür müsst ihr nur einen Genesenennachweis, Impfnachweis oder einen negativen Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermitteln. Die Quarantäne endet, sobald der Nachweis übermittelt wurde. Die umfassenden Präventions- und Hygienekonzepte in den Hotels garantieren euch umfassende Sicherheit. Kommt am besten direkt auf uns zu und besprecht eure Vorstellungen mit uns gemeinsam. Wir finden euren Traumurlaub!
Kinder unter 6 Jahren sind bei der generellen Nachweispflicht befreit. Sie sind auch von der Quarantänepflicht befreit. Sind eure Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, endet die Quarantäne 5 Tage nach der Einreise automatisch oder mit der Übermittlung eines negativen Testergebnisses vor dem Ablauf von 5 Tagen.
Steigen die Inzidenzzahlen in einem Land stark an oder verbreiten sich dort gefährliche Virusmutationen, wird das Land vom Robert-Koch-Institut neu eingestuft; entweder als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet. Hat eure Reise noch nicht begonnen, erhaltet ihr dann umgehend eine Reiseabsage von eurem Veranstalter oder könnt kostenfrei stornieren, weil eine Reisewarnung in Kraft tritt. Einige Veranstalter gestatten es ihren Kunden in solchen Fällen, trotzdem zu reisen. Ihr müsste dann eine Verzichtserklärung unterschreiben, in der ihr euch damit einverstanden erklärt, dass ihr auf eine geordnete Rückführung durch eure Reiseleitung verzichtet.
Wenn das positive Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt wird, kommt es darauf an, welche Regelungen bei einer Corona-Infektion im jeweiligen Reiseland gelten. Die Bundesregierung bietet keine Rückholung an; eine eventuelle Quarantäne muss auf eigene Kosten vor Ort abgeleistet werden. In diesen Fällen ist es enorm wichtig, dass ihr eine private Auslandsreise-Krankenversicherung habt, die die Behandlung von Corona-Infektionen sowie Leistungen für Quarantäne und Isolationen einschließt. Viele Pauschalreise-Anbieter inkludieren solche Versicherungsleistungen auch in ihre Angebote. Sprecht uns auf das Corona-Reise-Fairsprechen an!
Gefällt dir der Beitrag?
Dann teile ihn.
Über 80 % unserer Reisen
planen wir individuell.
Sendet uns eure Wünsche und
wir kreieren euch die passende Wunschreise!
Beratungstermin vereinbaren
kostenfrei & unverbindlich
Oder direkt anrufen
+49 (0)361 34949572
Weitere Ratgeberbeiträge
Über uns
Hochzeitsreise Flitterwochenberaterin Miriam
Miriam Glöckner
Inhaberin und Reisenerd

“Wir sind DAS Online-Reisebüro für Hochzeitsreisen und Flitterwochen. Unsere Passion sind ferne Orte und fremde Kulturen. Auch für euch finden wir gerne euer perfektes Reiseziel und organisieren eine unvergessliche Reise!”

Mehr über uns erfahren
Wir machen Wünsche möglich
Dank unseres Netzwerkes und den Erfahrungen aus über 1.000 Hochzeitsreisen erfüllen wir euch eure Herzenswünsche.
Verlässliche Rundum-Betreuung
Von der Planung bis zur Betreuung während eurer Reise stehen wir euch selbstverständlich immer beratend für alle Belange zur Seite.
Sehr breites Leistungsspektrum
Dank unserer umfassenden Services werdet ihr die Flitterwochen eurer Träume erleben. Stellt mit uns die Hochzeitsreise zusammen, die wirklich etwas kann!
Erfahrung trifft Emotion
Wir haben viele Destinationen persönlich erkundet und besitzen daher ein sehr gutes Gefühl für die einzelnen Reiseziele und wo eure Wünsche wahr werden.
Passende Angebote
hello world!
chevron-downchevron-leftchevron-right